Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)
gemäß Art. 28 DSGVO · Priority – Calenda · Stand: 28. August 2026
Vertragsparteien
Auftragsverarbeiter: Priority, Einzelunternehmen, Inhaber: Jakob Bent Weigel, Fehlingstraße 46, 23570 Lübeck-Travemünde, Deutschland, E-Mail: prioritywebclients@gmail.com.
Verantwortlicher: der jeweilige Kunde von Calenda.
§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Diese AVV ergänzt die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von Calenda. Calenda ist eine webbasierte Software zur Organisation, Planung und Koordination von Unternehmen und Teams. Soweit Priority personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies nach Maßgabe dieser AVV. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, soweit er über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet.
§ 2 Dauer
Die Auftragsverarbeitung beginnt mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung von Calenda und besteht für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Nach Vertragsende gelten die Regelungen zur Löschung und gesetzlichen Aufbewahrung fort.
§ 3 Art und Zweck
Die Verarbeitung dient der Bereitstellung, dem Betrieb, der Sicherung und dem Support von Calenda. Hierzu können Kalender, Termine, Aufgaben, Teams, Benutzerkonten, Rollen und Berechtigungen, Meetings, Ressourcen und Räume, Abwesenheiten, Analytics und Audit-Logs verarbeitet werden.
§ 4 Kategorien personenbezogener Daten
Je nach Nutzung können insbesondere Namen, geschäftliche E-Mail-Adressen, Unternehmenszugehörigkeit, Rollen, Benutzer-IDs, Telefonnummern, Kalender- und Termindaten, Aufgaben, Notizen, Abwesenheiten, Verfügbarkeiten, Ressourcenbuchungen sowie technische Daten wie IP-Adresse, Login-, Browser-, Geräte- und Protokolldaten verarbeitet werden.
§ 5 Betroffene Personen
Betroffen sein können insbesondere Mitarbeiter, Nutzer, Teammitglieder, Administratoren, externe Meeting-Teilnehmer, Ansprechpartner und sonstige Personen, deren Daten der Kunde in Calenda verarbeitet.
§ 6 Weisungen
Die Nutzung von Calenda stellt für die hierfür erforderlichen Verarbeitungen eine Weisung im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs dar. Weitere Weisungen müssen mit Vertrag und Leistungsumfang vereinbar sein. Erkennt Priority eine Weisung als datenschutzrechtlich rechtswidrig, informiert Priority den Kunden.
§ 7 Pflichten von Priority
Priority behandelt personenbezogene Daten vertraulich, setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein, verpflichtet befugte Personen zur Vertraulichkeit und unterstützt den Kunden im gesetzlich erforderlichen Umfang.
§ 8 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Zwecke und Mittel, Informationspflichten, erforderliche Einwilligungen, die Rechtmäßigkeit seiner Weisungen sowie die Verwaltung seiner Benutzer und Berechtigungen verantwortlich.
§ 9 Technische und organisatorische Maßnahmen
Priority trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere Zugriffsbeschränkungen, Authentifizierung, Berechtigungskonzepte, Schutz der Datenübertragung, Sicherheitsmaßnahmen, Protokollierung, Wartung und Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit. Für die konkrete Infrastruktur gelten zusätzlich die Sicherheitsmaßnahmen der eingesetzten Dienstleister.
§ 10 Unterauftragsverarbeiter
Priority darf zur Bereitstellung von Calenda Unterauftragsverarbeiter einsetzen. Für die aktuelle Infrastruktur sind insbesondere Vercel (Hosting/Deployment), Base44 (Backend, Datenbank und Plattformdienste) und Stripe (Zahlungsabwicklung) relevant. Die jeweiligen Anbieter können eigene Unterauftragsverarbeiter einsetzen. Priority verpflichtet diese im Rahmen der jeweiligen Verträge auf angemessene Datenschutzpflichten.
§ 11 Löschung
Nach Beendigung des Vertrags werden die im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten grundsätzlich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Daten rechtzeitig zu sichern.
§ 12 Betroffenenrechte
Priority unterstützt den Kunden im angemessenen Umfang bei Anfragen betroffener Personen zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
§ 13 Datenschutzverletzungen
Priority informiert den Kunden unverzüglich, sobald eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten festgestellt wird, die die vom Kunden verarbeiteten Daten betrifft, soweit dies nach den gesetzlichen Anforderungen erforderlich ist.
§ 14 Datenschutz-Folgenabschätzungen
Priority unterstützt den Kunden im Rahmen des Zumutbaren bei Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO, soweit diese die Verarbeitung durch Calenda betreffen.
§ 15 Nachweise und Kontrollen
Priority stellt auf angemessene Anfrage Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten erforderlich sind, und ermöglicht soweit gesetzlich erforderlich angemessene Kontrollen.
§ 16 Drittlandübermittlungen
Übermittlungen personenbezogener Daten außerhalb der EU bzw. des EWR erfolgen nur unter Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Voraussetzungen. Insbesondere werden, soweit erforderlich, Angemessenheitsbeschlüsse oder geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln eingesetzt.
§ 17 Vertraulichkeit
Die mit personenbezogenen Daten betrauten Personen werden zur Vertraulichkeit verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.
§ 18 Haftung
Die Haftung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Die Haftungsregelungen der AGB bleiben unberührt, soweit sie mit der DSGVO vereinbar sind.
§ 19 Laufzeit und Beendigung
Diese AVV tritt mit Beginn der Auftragsverarbeitung in Kraft und endet mit vollständiger Beendigung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Priority im Auftrag des Kunden.
§ 20 Schlussbestimmungen
Diese AVV ergänzt die AGB und sonstigen Vereinbarungen über Calenda. Bei Widersprüchen gehen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten die Regelungen dieser AVV vor. Es gilt deutsches Recht unter Beachtung der unmittelbar geltenden DSGVO.
Anlage 1 – Eingesetzte Dienstleister
Hosting & Deployment: Vercel Inc. Priority schließt im Rahmen der Nutzung entsprechende Vereinbarungen; die jeweils aktuelle Subprocessor-Liste von Vercel gilt ergänzend.
Backend, Datenbank, Authentifizierung und Plattformdienste: Base44. Die jeweils aktuelle Subprocessor-Liste von Base44 gilt ergänzend.
Zahlungsabwicklung: Stripe Payments Europe Ltd. Die Verarbeitung richtet sich nach den Datenschutzinformationen von Stripe; die jeweils aktuelle Subprocessor-Liste von Stripe gilt ergänzend.
Diese Liste entspricht dem Stand 28. August 2026. Priority informiert den Kunden über wesentliche Änderungen bei den eingesetzten Unterauftragsverarbeitern im angemessenen Rahmen.